Freiburger Blues Association

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Bitte habt Verständnis wenn wir nicht zeitnah antworten. Wir haben Euch nicht vergessen! Doch es flattern viele Anfragen herein um die wir uns im Veranstaltungsteam auch eingehend kümmern möchten. Und das benötigt leider immer etwas Zeit

Allgemeine Info zu Ihrem Auftritt im Gasthaus Schiff

Der Freiburger Blues Association e.V. (FBA) ist ein gemeinnützig
Verein, dessen Zielsetzung die Kultur- und Jugendförderung ist. In dieser Rolle unterstützen
wir die Konzertreihen im Schiff durch die Bereitstellung von Technik und Personal und der
gesamten Organisation und Administration. Der FBA hat keine Einkünfte aus dem
Konzertbetrieb und ist somit auf eine faire Zusammenarbeit mit den Künstlern angewiesen.

  1. Adresse des Veranstaltungsorts
    Historischer Gewölbekeller im
    Hotel Restaurant Schiff
    Schwarzwaldstraße 82
    79102 Freiburg im Breisgau
    Phone: +49 (0) 761 29 08 80 58
    Email: info@freiburgerschiff.de
    Info zu Parkmöglichkeiten: ein kurzfristiges Be- und Entladen ist direkt vor dem Eingang zum
    Gasthaus Schiff möglich. Eigenes Equipment kann ohne Absprache ab 18:30 Uhr durch den
    Haupteingang in den Keller gebracht werden. Für andere Zeiten ist bitte eine Absprache
    erforderlich!
    Sollten auf dem Parkplatz des Gasthaus Schiff keine Parkmöglichkeiten bestehen, sind auf
    der gegenüberliegenden Straßenseite oder in der Bürgerwehrstraße kostenfreie
    Parkmöglichkeiten in direkter Laufnähe vorhanden
    Ansprechpartner des Freiburger Blues Association e.V. (FBA):
    Buchen Rainer Trendelenburg, r.trendelenburg@t-online.de Tel +49 (0)761-53779
    Marketing: Reinhold Steidle reinholdsteidle@gmx.de
    Technik: Peter König peter.koenig@artuell.de
  2. Sound:
    Der FBA stellt einen Tontechniker bereit. Er wird ab 19:00 Uhr vor Ort sein, den Soundcheck
    durchführen und die tontechnische Betreuung für den Abend übernehmen. Für andere Zeiten
    ist eine Absprache erforderlich! Bitte räumt die Bühne direkt nach Konzertende, da der
    Tontechniker nur bis dahin zur Verfügung stehen kann.
  3. Technik vor Ort:
    Wir bitten das vorhandene Equipment soweit wie möglich zu nutzen. Für eigen mitgebrachtes
    Equipment können keine Stagehands gestellt werden! Folgendes Equipment steht zur
    Verfügung:
     HK-Elements PA-Anlage inkl. 2 Monitore / 4 Monitorwege
     Tama Drumset inkl. Becken
     Bassamp & Mesa Subway 12“ Bassbox
     Fender Twin Gitarrencombo
     Hughes und Kettner Dual Statesman Röhren Combo, 20W
     Bühnenlicht, DI-Boxen, Mikrofone und Stative
     Yamaha P125 Keyboard, Keyboardstativ & Keybordhocker
  4. Lautstärke:
    Generell gilt, dass die Musik nicht zu laut sein sollte!!!
    Wir bitten die Bands, sich unbedingt daran zu halten.
    Als Veranstalter sind wir nach DIN 15905-5 verpflichtet eine Veranstaltung abzubrechen wenn
    der Schallpegel gemittelt über 2 Stunden 99 db übersteigt oder kurzfristig ein Spitzenwert von
    135 db überschritten wird. Im Falle eines Konzertabbruches aufgrund der Bühnenlautstärke
    Stand: Mai 2022 Seite 2 von 2 Vorstand Freiburger Blues Association e.V. (FBA)
    entfällt jeder Gagenanspruch und weitere Haftungen für Schadensansprüche können
    entstehen. Bitte beachtet die tontechnischen Hinweise des diensthabenden Tontechnikers.
  5. Zeitumfang des Auftritts:
    20:30 Uhr – maximal 23:00 Uhr (einschließlich Zugaben).
    Konzertbeginn ist pünktlich um 20:30 Uhr nach der Ansage.
    Spielzeit, 2 Sets a 45 bis 60 Minuten.
    Die Pause sollte nicht länger als 10 – 15 Minuten dauern.
  6. Bewirtung
    Den Künstlern werden Getränke in angemessenem Umfang kostenfrei zur Verfügung gestellt.
    Für Speisebestellungen erhalten sie 50% Nachlass auf die Speisekartenpreise. Bitte gebt
    Eure Bestellung und die gewünschte Uhrzeit bereits beim Eintreffen ab, da bei
    erfahrungsgemäß gut gefülltem Restaurant sonst Wartezeiten bestehen. Die Küche schließt
    gegen 20:45 Uhr
  7. Videos, Fotos und Tonaufnahmen
    Generell ist es den Künstlern gestattet eigene Tonaufnahmen der Konzerte vorzunehmen.
    Sämtliche Aufnahmen dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden, es sei
    denn es liegt eine anderweitige schriftliche Vereinbarung mit dem Schiff und dem FBA vor.
    In Absprache kann auch der FBA mit Genehmigung der Künstler Ton-, Foto- und
    Videoaufnahmen für eigene Werbe und Dokumentationszwecke vornehmen.
    Gegen Aufwandsvergütung und bei vorheriger Vereinbarung ist ein digitaler Mitschnitt von 16
    Spuren aus dem Mischpult wie auch eine Videoaufzeichnung mit bis zu 4 Kameras (Full HD)
    für die weitere Verwendung durch die Künstler möglich.
  8. Sammlung mit dem Hut
    Der Eintritt zu den FBA Konzerten ist generell frei. Im Rahmen der Veranstaltung wird den
    Künstlern das Recht eingeräumt eine freiwillige Gage durch das Publikum mit einem Hut
    einzusammeln. Wir empfehlen diese Sammlung während des letzten Liedes vor der Pause
    durchzuführen. In Absprache mit dem FBA kann die Sammlung im Auftrag der Künstler durch
    einen Vertreter des FBA durchgeführt werden. Der Zeitpunkt ist in diesem Falle abzustimmen.
    Ein Hut steht zur Verfügung.
  9. CD´s und Merchandising
    Eigene Ton- und Bildträger sowie eigene Merchandising Artikel der teilnehmenden Künstler
    dürfen beworben bzw. verkauft werden. Präsentation und Verkauf sollten jedoch erst ab der
    Pause erfolgen, da ansonsten die Huteinnahmen negativ beeinträchtigt werden.
  10. Setlist, Abgaben wie Steuern, Gema und KSK
    Gema und Künstlersozialkasse werden durch das Gasthaus Schiff getragen. Hierzu ist
    unbedingt eine aussagefähige Setlist an den Techniker des FBA spätestens zum Konzertende
    abzugeben. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin bei bestehender Steuerpflicht die
    Hutspende steuerrechtlich als Einnahme zu deklarieren.
  11. Pressematerial
    Alle Terminzusagen erfolgen vorbehaltlich der rechtzeitigen Bereitstellung eines Pressefotos
    (druckfähig, Auflösung 300 dpi) sowie eines Pressetextes für Printmedien und WEB. Zur
    Erstellung unserer Flyer sind diese Unterlagen spätestens 5 Monate vor dem Konzerttermin,
    bei Konzertvereinbarungen innerhalb dieser Frist umgehend, bereitzustellen. Hilfreich sind
    zudem Links zu Soundfiles, bzw. Video Clips.

Mit der Bestätigung des Auftrittstermins erkennen Sie die aufgeführten Punkte an und stellen den
FBA von allen weiteren Verpflichtungen – insbesondere auch Verpflichtungen aus Abgaben und
Steuern – frei

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